Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EF Socials – Eric Falameev Derschlager Straße 14, 58540 Meinerzhagen USt-IdNr.: DE450832790
Stand: 07.08.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen EF Socials, Inhaber [Name] (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Leistungen im Bereich Videoproduktion, Social-Media-Content und Social-Media-Betreuung.
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos Leistungen erbringt. Abweichungen gelten nur, soweit der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Leistungsbeschreibungen auf der Website, in Präsentationen oder in sonstigen Werbematerialien stellen keine verbindliche Zusicherung dar.
(2) Leistungen des Auftragnehmers können insbesondere umfassen: - Konzeption und Scripting von Kurzvideos - Videoproduktion vor Ort („Drehtag") - Postproduktion, Schnitt, Untertitelung und Grafik - Erstellung von Captions und Hashtag-Sets - Veröffentlichung und Planung von Inhalten auf Social-Media-Plattformen - Community Management - Aufsetzen und Betreuung von Automatisierungen (z. B. ManyChat) - Koordination von Casting und Darstellern
(3) Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung und Ausführung der Leistungen frei, soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Der Auftragnehmer bestimmt Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen selbst.
(4) Die vereinbarte Anzahl an Videos oder sonstigen Inhalten bezieht sich auf die Produktion je Vertragsmonat und nicht auf die Veröffentlichung.
(5) Produktion und Veröffentlichung erfolgen zeitlich versetzt. Der in einem Vertragsmonat produzierte Batch wird im Anschluss über einen zusammenhängenden Zeitraum veröffentlicht, der sich regelmäßig über die Grenzen des Kalendermonats hinaus erstreckt und in den Folgemonat hineinreicht. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Veröffentlichungen innerhalb eines einzelnen Kalendermonats besteht nicht. Maßgeblich ist eine gleichmäßige Ausspielung im vereinbarten Veröffentlichungsrhythmus.
(6) Kann eine Produktion in einem Vertragsmonat nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, weil der Kunde einen Drehtag nicht ermöglicht, erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt oder Freigaben nicht erteilt, verfällt der entsprechende Anspruch mit Ablauf des jeweiligen Vertragsmonats. Eine Übertragung in Folgemonate erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung in Textform.
(7) Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, handelt es sich bei laufenden Betreuungsleistungen (insbesondere Content-Pakete, Social-Media-Betreuung, Community Management) um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Zugang gültig.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (E-Mail genügt) oder durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über laufende Betreuungsleistungen beginnt mit dem im Angebot genannten Datum und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor bei: - Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 14 Tagen trotz Mahnung, - wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 5 trotz Abmahnung, - Verlangen des Kunden nach Inhalten, die gegen Gesetze, Plattformrichtlinien oder die guten Sitten verstoßen.
(4) Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach § 627 BGB wird für Dauerschuldverhältnisse ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Bereits gezahlte Vergütungen für den laufenden Vertragsmonat werden bei einer Kündigung nicht anteilig erstattet, soweit der Auftragnehmer die Leistungen für diesen Monat bereits ganz oder teilweise erbracht oder verbindliche Aufwendungen (z. B. gebuchte Drehtage, beauftragte Dienstleister, Darsteller) veranlasst hat.
(6) Bereits terminierte Drehtage können bis 7 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei verschoben werden. Bei einer Absage oder Verschiebung innerhalb von 7 Kalendertagen vor dem Termin gilt der Drehtag als erbracht, sofern der Kunde die Absage zu vertreten hat.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere: - Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis, - geeignete Drehorte einschließlich Zutrittsberechtigung und ggf. Drehgenehmigungen, - Verfügbarkeit der vor der Kamera auftretenden Personen zum vereinbarten Termin, - Logos, Schriftarten, Corporate-Design-Vorgaben und sonstige Markenmaterialien, - Zugänge zu den Social-Media-Accounts nach Maßgabe von § 7, - fachliche Informationen zu Produkten und Dienstleistungen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass von allen im Bild oder Ton erkennbaren Personen eine wirksame Einwilligung zur Aufnahme und Veröffentlichung vorliegt, sofern diese Personen aus seiner Sphäre stammen (insbesondere Mitarbeitende, Kunden, Gäste). Der Auftragnehmer stellt hierfür ein Muster zur Verfügung; die Einholung und Dokumentation obliegt dem Kunden.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an von ihm bereitgestellten Materialien (Bilder, Videos, Musik, Texte, Logos, Marken) verfügt und deren Nutzung durch den Auftragnehmer im vertraglich vorgesehenen Umfang zulässig ist.
(4) Verzögerungen, die auf einer unterlassenen, verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Mehraufwand, der dem Auftragnehmer hierdurch entsteht, ist nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz zu vergüten.
(5) Der Kunde benennt einen zentralen Ansprechpartner sowie eine Vertretung. Freigaben und Weisungen sind nur wirksam, wenn sie über diese Personen erfolgen.
(6) Drehtage werden zwischen den Parteien rechtzeitig im Voraus abgestimmt. Beide Parteien wirken darauf hin, dass je Vertragsmonat ein Termin zustande kommt, der einen durchgehenden Veröffentlichungsrhythmus ermöglicht.
§ 6 Produktionsablauf, Freigaben und Korrekturschleifen
(1) Der Auftragnehmer legt dem Kunden Konzepte, Skripte und fertige Inhalte in Textform bzw. über die vereinbarte Plattform zur Freigabe vor.
(2) Der Kunde hat Freigaben oder Änderungswünsche innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Vorlage als freigegeben.
(3) Im Leistungsumfang sind zwei Korrekturschleifen je Inhalt enthalten. Eine Korrekturschleife setzt voraus, dass sämtliche Änderungswünsche gebündelt und vollständig in einer Rückmeldung übermittelt werden.
(4) Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungswünsche, die nach erfolgter Freigabe oder nach Konzeptfreigabe geäußert werden und eine grundlegende Überarbeitung erfordern, werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem Angebot gesondert berechnet. Der Auftragnehmer weist den Kunden vor Ausführung auf die Zusatzkosten hin.
(5) Mit der Freigabe eines Inhalts durch den Kunden erlöschen Ansprüche wegen Mängeln, die bei sorgfältiger Prüfung erkennbar gewesen wären.
§ 7 Zugangsdaten und Accountzugriff
(1) Soweit für die Leistungserbringung ein Zugriff auf Social-Media-Accounts, Werbekonten, Analysetools oder sonstige Systeme des Kunden erforderlich ist, räumt der Kunde dem Auftragnehmer die erforderlichen Berechtigungen ein.
(2) Umfang des Zugriffs. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zur Verfügung und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sich der Auftragnehmer mit diesen Daten in den betreffenden Accounts anmeldet. Der Kunde ist sich bewusst, dass ein direkter Login insbesondere für die Veröffentlichung von Stories, die Nutzung plattformeigener Funktionen, die Einrichtung von Drittanbieter-Tools sowie für das Community Management erforderlich ist. Ergänzend kann der Auftragnehmer über die Verwaltungsoberflächen der Plattformen berechtigt werden.
(3) Eigentum und Kontrolle. Sämtliche Accounts, Kanäle, Seiten, Werbekonten und die darin enthaltenen Daten verbleiben im alleinigen Eigentum des Kunden. Der Kunde behält jederzeit die vollständige administrative Kontrolle, kann die Zugangsdaten jederzeit ändern und eingeräumte Berechtigungen jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Parteien stellen sicher, dass auch der Kunde jederzeit selbst Zugriff auf die Accounts hat; die Zwei-Faktor-Authentifizierung wird so eingerichtet, dass sie nicht ausschließlich dem Auftragnehmer zugänglich ist.
(4) Zweckbindung. Der Auftragnehmer nutzt die eingeräumten Zugriffe ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages. Eine Nutzung zu eigenen Zwecken, eine Auswertung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken, eine Änderung von Kontoeinstellungen ohne Abstimmung sowie eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
(5) Vertraulichkeit und Sicherheit. Der Auftragnehmer behandelt sämtliche Zugangsdaten streng vertraulich und bewahrt sie ausschließlich in einem verschlüsselten Passwortmanager auf. Eine Speicherung oder Übermittlung in unverschlüsselter Form, insbesondere per E-Mail oder Messenger, erfolgt nicht. Eine Weitergabe erfolgt nur an solche Mitarbeitenden und Subunternehmer, die sie zur Leistungserbringung benötigen und die zuvor entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.
(6) Zusicherung des Kunden. Der Kunde sichert zu, dass er zur Einräumung der Zugriffe berechtigt ist, insbesondere dass er Inhaber der Accounts ist oder über eine entsprechende Berechtigung des Inhabers verfügt, und dass die Einräumung nicht gegen Rechte Dritter oder Nutzungsbedingungen der Plattformen verstößt.
(7) Handeln im Namen des Kunden. Der Auftragnehmer handelt bei der Veröffentlichung von Inhalten und im Community Management im Namen und im Auftrag des Kunden. Der Kunde erklärt sich mit dieser Tätigkeit ausdrücklich einverstanden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im vereinbarten Umfang Inhalte zu veröffentlichen, Kommentare und Nachrichten zu beantworten sowie einfache Moderationsmaßnahmen durchzuführen.
(8) Weisungsbindung und Eskalation. Bei Anfragen, die über die vereinbarte Betreuung hinausgehen – insbesondere bei rechtlichen Beschwerden, Presseanfragen, Reklamationen mit Haftungsbezug oder Krisenkommunikation – leitet der Auftragnehmer diese unverzüglich an den Kunden weiter und antwortet nicht eigenständig.
(9) Beendigung. Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrages unverzüglich die betroffenen Passwörter zu ändern und dem Auftragnehmer erteilte Berechtigungen zu entziehen. Der Auftragnehmer löscht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende sämtliche in seinem Besitz befindlichen Zugangsdaten des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für Vorgänge nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Zugangsdaten hätte ändern können, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung.
(10) Haftung für Accountvorgänge. Der Auftragnehmer haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen, Reichweitenverluste, Datenverluste oder sonstige Nachteile im Zusammenhang mit den Accounts, es sei denn, diese beruhen auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers. § 16 bleibt unberührt.
§ 8 Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – insbesondere im Rahmen von Community Management, Veröffentlichungen, Werbekonten oder Automatisierungen – schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen AGB in Fragen des Datenschutzes vor.
(3) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die auf seinen Kanälen verarbeiteten Daten.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den im Rahmen des Vertrages erstellten Inhalten (Videos, Bilder, Texte, Grafiken) ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Nutzung im Rahmen der eigenen Unternehmenskommunikation ein, insbesondere auf Social-Media-Kanälen, der eigenen Website und in eigenen Werbemitteln.
(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der jeweils hierfür geschuldeten Vergütung. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
(3) Eine Weiterübertragung der Nutzungsrechte an Dritte, eine Unterlizenzierung sowie eine Bearbeitung oder Umgestaltung der Inhalte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Bei Franchise- oder Filialstrukturen umfasst das Nutzungsrecht auch die angeschlossenen Standorte, sofern dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Nicht übertragen werden Rechte an Projektdateien, Rohmaterial, Templates, Presets, Skripten und sonstigen Arbeitsmitteln des Auftragnehmers. Eine Herausgabe von Rohmaterial erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung und ausdrückliche Vereinbarung.
(5) Rechte an von Dritten lizenzierten Bestandteilen (insbesondere Musik, Stockmaterial, Schriften) richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Der Auftragnehmer weist den Kunden auf Beschränkungen hin.
(6) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus zu archivieren. Der Kunde ist für die eigene Sicherung der ihm übergebenen Dateien verantwortlich. Der Auftragnehmer bewahrt fertiggestellte Inhalte für mindestens 90 Tage nach Übergabe auf.
§ 10 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Namens und des Logos sowie unter Verwendung der erstellten Inhalte und der erzielten Ergebnisse (z. B. Reichweiten- und Wachstumskennzahlen) als Referenz zu Zwecken der Eigenwerbung zu benennen, insbesondere auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen, in Angeboten und in Präsentationen.
(2) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
§ 11 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung für laufende Betreuungsleistungen ist monatlich im Voraus fällig und wird zu Beginn des jeweiligen Vertragsmonats in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Kalendertage in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung berechtigt, seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzubehalten. Hierdurch entstehende Verzögerungen hat der Kunde zu vertreten.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung für laufende Betreuungsleistungen mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zum Beginn eines neuen Vertragsmonats anzupassen. Der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.
§ 12 Reisekosten, Fremdleistungen und Lizenzen
(1) Fahrten zu Drehorten innerhalb eines Umkreises von 20 km um den Sitz des Auftragnehmers sind in der Vergütung enthalten. Ab dem 21. Kilometer wird eine Kilometerpauschale gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem Angebot berechnet. Maßgeblich ist die Gesamtstrecke für Hin- und Rückfahrt ab dem Sitz des Auftragnehmers. Bei mehrtägigen Produktionen trägt der Kunde zusätzlich die Übernachtungskosten.
(2) Kosten für Fremdleistungen und Drittanbieter-Lizenzen (insbesondere Musiklizenzen, Stockmaterial, Software wie ManyChat, Darsteller-, Sprecher- oder Modelhonorare) sind nicht in der Vergütung enthalten und werden dem Kunden nach vorheriger Abstimmung weiterberechnet oder direkt vom Kunden getragen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse für Fremdleistungen zu verlangen.
§ 13 Verantwortlichkeit für Inhalte und Freistellung
(1) Der Kunde trägt die Verantwortung für die wettbewerbs-, marken-, urheber-, presse- und sonstige rechtliche Zulässigkeit der von ihm freigegebenen Inhalte und der von ihm gemachten inhaltlichen Angaben. Dies gilt insbesondere für berufsrechtliche und heilmittelwerberechtliche Vorgaben, für Werbe- und Gesundheitsangaben sowie für Preisangaben.
(2) Eine rechtliche Prüfung der Inhalte schuldet der Auftragnehmer nicht. Hinweise des Auftragnehmers auf mögliche rechtliche Risiken stellen keine Rechtsberatung dar.
(3) Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien, Informationen oder freigegebenen Inhalte gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erstellung oder Veröffentlichung von Inhalten abzulehnen, die aus seiner Sicht gegen geltendes Recht, Plattformrichtlinien oder die guten Sitten verstoßen.
§ 14 Keine Erfolgsgarantie, Plattformabhängigkeit
(1) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg. Zusagen zu Reichweiten, Aufrufen, Followerzahlen, Interaktionsraten, Anfragen, Leads oder Umsätzen werden ausdrücklich nicht gemacht. Angaben zu Ergebnissen aus früheren Projekten sind unverbindliche Erfahrungswerte.
(2) Die Leistungserbringung ist von Plattformen Dritter abhängig. Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen der Funktionen, Algorithmen, Nutzungsbedingungen oder Preise dieser Plattformen, für Ausfälle, technische Störungen sowie für Sperrungen oder Löschungen von Accounts oder Inhalten durch die Plattformbetreiber, sofern er diese nicht zu vertreten hat.
§ 15 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Subunternehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen. Der Auftragnehmer verpflichtet diese zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
§ 16 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, - bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, - bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Garantie, - nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 17 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht für andere als vertragliche Zwecke zu verwenden. Vertraulich sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Kalkulationen, Kundendaten und Zugangsdaten.
(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
(3) Die Verpflichtung besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort. § 10 (Referenznennung) bleibt hiervon unberührt.
§ 18 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, längerfristige Ausfälle von Telekommunikations- oder Plattformdiensten sowie unverschuldete Erkrankung bei Einzelunternehmern. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.